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23.05.2013 :: Deutsch :: Druckversion
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Politische Justiz unter Lenin, Stalin und Hitler

Vergleichende Untersuchungen zur Herrschafts- und Rechtspraxis in der Sowjetunion und im Dritten Reich (Jürgen Zarusky)

Warum haben die Gewaltherrschaften in der Sowjetunion der Ära Lenins und Stalins und im nationalsozialistischen Deutschland bei der Verfolgung ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Gegner niemals vollständig auf die Institutionen der Justiz verzichtet, obwohl sie über nahezu allmächtige politische Polizeiapparate und ausgedehnte Haftlagersysteme verfügten? Wozu diente der prozedurale Aufwand von Gerichtsverfahren in einem Umfeld offenbar zügelloser staatlicher Gewalt?

Eine grundsätzliche Antwort darauf findet sich schon in Otto Kirchheimers klassischer Studie „Polical Justice“ aus dem Jahr 1961: Die politische Justiz ist ein Mittel der Legitimation politischer Herrschaft. Durch ihre Bindung an gesetztliche Normen, mögen sie auch noch so vage sein, gibt sie Verhaltensmaßstäbe und grenzt den Bereich des Erlaubten vom Unerlaubten ab. Sanktionierungen abweichenden politischen Verhaltens stützen sich auf einigermaßen feste Maßstäbe und werden begründet.

Sowohl in der Sowjetunion der Ära Lenins und Stalins als auch im NS-Staat ging aber die justitielle politische Verfolgung außerjustitieller einher, bei der kein vergleichbarer Legitimationsaufwand getrieben wurde. Die politische Justiz kann daher als Schnittstelle von Repression und Legitimation betrachtet werden. Ein zentrales Element der Legitimation besteht darin, dass die politische Justiz im Gegensatz zu den pauschalen Massenverfolgungen stets Urteile über jeden einzelnen Angeklagten fällt.

Die vergleichende Untersuchung der politische Justiz und ihres Verhältnisses zur außerjustitiellen Verfolgung ermöglicht so Sondierungen über die Entwicklung von Verfolgungs- und Legitimationsstrategien beider Systeme sowie über die „Rechtsstellung“ des Einzelnen und damit die jeweilige Verfasstheit der beiden Diktaturen. Dabei wird der Vergleich, um die charakteristischen Wandlungsprozesse erfassen zu können, anhand eines
historischen Phasenmodells durchgeführt, dass auch dazu dient, die perspektivischen Verzerrungen eines synchronen Vergleichs zu vermeiden.

Die Recherchephase des Projekts ist weitestgehend abgeschlossen, es befindet sich im Stadium der Niederschrift.


Stand: November 2011


 
 
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