Werner Abelshauser: Aus Wirtschaftskrisen lernen – aber wie? Krisenszenarien im Vergleich
Der diachrone historische Vergleich lässt sich nicht auf die Ebene der Ereignisse anwenden. Möglich ist aber, historische Wirkungszusammenhänge auf ihre elementaren Voraussetzungen und Abläufe zu reduzieren, um Szenarien von synthetischer Qualität zu gewinnen. Diese sind unabhängig von ihrer ursprünglichen ereignisgeschichtlichen Einbettung übertragbar, solange sich die institutionellen Rahmenbedingungen – Denkweisen, Handlungsweisen, Spielregeln - gleichen. Schon deshalb ist der historische Vergleich keine Garküche, die das Menu gegenwärtiger Krisenstrategien aus historisch bewährten Fertigrezepten liefern könnte. Er dient aber als Ausgangspunkt für das Denken in Szenarien und liefert Prognosen für die Zukunft. Krisen unterscheiden sich von Konjunkturzyklen u. a. dadurch, dass sie die Akteure zu Entscheidungen unter Unsicherheit zwingen. Risikomanagement und routinierte Prognosen genügen nicht, um sie zu beherrschen. Gefragt sind qualitative Lösungsansätze, für die der synthetische Vergleich mit früheren Wirtschaftskrisen Anschauungsstoff bieten kann.
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Heinrich August Winkler: Weimar, Bonn, Berlin. Zum historischen Ort des Grundgesetzes
Die deutsche Verfassungsgeschichte ist durch einen Prozeß der ungleichzeitigen Demokratisierung gekennzeichnet: Deutschland erhielt sehr früh, im Zuge der Reichseinigung durch Bismarck, das allgemeine gleiche Reichstagswahlrecht für Männer, aber erst sehr spät, im Gefolge der Niederlage im Ersten Weltkrieg, eine parlamentarisch verantwortliche Regierung. In der Staatskrise der Weimarer Republik seit 1930 wurde Hitler zum Nutznießer der ungleichzeitigen Demokratisierung: Er appellierte mit Erfolg an die verbreiteten Ressentiments gegenüber der angeblich „undeutschen“ Demokratie und zugleich an den Teilhabeanspruch des Volkes, der durch das allgemeine Wahlrecht verbrieft war, unter den Präsidialregierungen aber weithin ins Leere lief.
Aus dem Scheitern der Weimarer Republik hat der Parlamentarische Rat 1948/49 einschneidende Konsequenzen gezogen: Die wehrhafte Demokratie des Bonner Grundgesetzes sieht Beschränkungen des Mehrheitswillens vor, wie es sie wohl in keiner anderen demokratischen Verfassung gibt. Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland war angesichts der Rahmenbedingungen von 1990 der einzig realistische Weg zur Überwindung der deutschen Teilung. Eine Gefahr für die demokratische Legitimität der Bundesrepublik kann aus der Verselbständigung der Exekutivgewalt im Zuge des europäischen Einigungsprozesses erwachsen. Hiergegen hilft nur eines: die Stärkung der repräsentativen Demokratie auf nationaler wie europäische Ebene.
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Stefan Guth: Erzwungene Verständigung? Die Kommission der Historiker der DDR und der Volksrepublik Polen 1956-1990
Von 1956 bis 1990 unterhielten die DDR und die Volksrepublik Polen eine Historikerkommission über die gemeinsame deutsch-polnische Vergangenheit, angesichts des zurückliegenden Krieges ein überaus diffiziler Gegenstand. Im Rahmen oktroyierter staatssozialistischer Systeme fand sie zudem unter ungünstigen Bedingungen statt. Bedacht mit dem Auftrag zur positiven Traditionsstiftung, hatte die Kommission ein weites Spannungsfeld zwischen alter „Erbfeindschaft“ und neuer Völkerfreundschaft zu überbrücken. Dabei zeigte sich rasch, dass beide Seiten ihre gemeinsame Beziehungsgeschichte ganz unterschiedlich interpretierten: Die Deutschen beriefen sich auf einen orthodoxen Klassenstandpunkt, der es gestattete, den deutschen „Faschismus“ und „Imperialismus“ einer Klasse – der Monopolbourgeoisie – und nicht einem Volk – den Deutschen – anzulasten. Dagegen blieben die Polen einer Sichtweise verpflichtet, die positive und negative historische Kräfte national konnotierte und ein reaktionäres Deutschland (Preußentum, Faschismus) mit einem progressiven polnischen Kampf um Unabhängigkeit und nationale Selbstbehauptung kontrastierte. Die daraus hervorgehenden Diskussionen gestatten Einsichten in die Mechanismen selektiven Erinnerns und Rückschlüsse auf die Möglichkeiten und Grenzen „gebundener Geschichtswissenschaft“ im staatssozialistischen Kontext.
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Anna Maria Lemcke: „Proving the superiority of democracy“ Die „National Fitness Campaign” der britischen Regierung (1937-39) im transnationalen Zusammenhang
Die „National Fitness Campaign“, mit der die britische Regierung zwischen 1937 und 1939 den Ausbau von Sport- und Freizeiteinrichtungen förderte und die Bevölkerung körperlich zu trainieren suchte, war eine der ersten staatlichen PR-Kampagnen in Großbritannien. Die Zielsetzung des Programms – die Verbesserung der „nationalen Konstitution“ – war das Ergebnis einer intensiven Auseinandersetzung britischer Politiker und konservativer Parteistrategen mit der Ertüchtigungspolitik der kontinentaleuropäischen Diktaturen, insbesondere des Dritten Reiches. Sowohl die Planung, Konzeption und Durchführung der Kampagne als auch ihre Diskussion in der britischen Öffentlichkeit fanden in einem Spannungsfeld statt zwischen dem Bedürfnis nach einer Abgrenzung von den diktatorischen Methoden des NS-Regimes einerseits und der Bewunderung seiner vermeintlichen Leistungsfähigkeit andererseits. Die Geschichte der „National Fitness Campaign“ ist ein aufschlussreiches Beispiel für die Komplexität der wechselseitigen Wahrnehmungs- und Austauschprozesse zwischen Großbritannien und dem nationalsozialistischen Deutschland.
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Walter M. Iber: Erdöl statt Reparationen. Die Sowjetische Mineralölverwaltung (SMV) in Österreich 1945-1955.
Im Sommer 1945 beschlossen die „Großen Drei“ auf der Potsdamer Konferenz, von Österreich keine Reparationen zu verlangen. Dennoch hatte die österreichische Wirtschaft in den folgenden Jahren schwere Lasten zu tragen und musste reparationsäquivalente Leistungen erbringen. Vor allem die sowjetische Besatzungsmacht beutete ihre Zone im Osten Österreichs aus, wobei sie sich nicht zuletzt auf die reichen Erdölvorkommen im Wiener Becken (Österreich war bei Kriegende nach Rumänien der größte Erdölproduzent Europas) konzentrierte. Aus dem ihr in Potsdam zugesprochenen deutschen Auslandsvermögen in Ostösterreich gründete die UdSSR 1945/46 exterritoriale sowjetische Unternehmen, darunter die Sowjetische Mineralölverwaltung (SMV), die nahezu die gesamte, im Wesentlichen auf Niederösterreich konzentrierte Erdölwirtschaft kontrollierte. Für Moskau waren die Ölquellen in der bipolaren Welt des Kalten Krieges nicht nur von ökonomischer, sondern auch von strategischer Bedeutung, lagen sie doch geographisch genau am Schnittpunkt zwischen Ost und West. Nach zehnjähriger ökonomischer Exploitation standen die SMV-Betriebe 1955 jedoch am Ende ihrer Rentabilität. Als Folge des Staatsvertragsabschlusses wurden sie gegen umfangreiche Ablösezahlungen an Österreich übergeben und zur Österreichischen Mineralölverwaltung (ÖMV, seit 1995 OMV) umorganisiert. Der Artikel stellt die wirtschaftliche Ausbeutung der österreichischen Erdölfelder in den Kontext der sowjetischen Außenpolitik nach 1945, geht ausführlich auf Genese, Struktur und Wirken des Unternehmen SMV ein nimmt schließlich die Folgen dieser Ausbeutung unter die Lupe.
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Rezensionen online (Juli–September 2009)