IfZ legt Studie zum Bundesverfassungsgericht nach dem Nationalsozialismus vor
Wie ist das Bundesverfassungsgericht seit seiner Gründung im Jahr 1951 mit der nationalsozialistischen Vergangenheit umgegangen? Dieser Frage ist ein Forschungsprojekt des Instituts für Zeitgeschichte im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nachgegangen. Unter dem Titel „Verwandlung durch Recht. Das Bundesverfassungsgericht und die Vergangenheit“ zeichnen die Historiker Frieder Günther und Eva Balz die Geschichte der Karlsruher Rechtsinstitution bis in die 1970er Jahre nach. Das Buch wird am Freitag, 22. Mai anlässlich des 75jährigen Bestehens des Gerichts im Rahmen des Karlsruher Verfassungsgesprächs vorgestellt.
Als „Neugründung“ ohne historischen Vorläufer galt das Bundesverfassungsgericht lange Zeit als „unbelastet“. Tatsächlich ist im Vergleich mit anderen bundesdeutschen Institutionen der Anteil von Richtern, die in der Zeit des Nationalsozialismus diskriminiert oder verfolgt worden waren, besonders hoch. Aber er war weniger hoch, als es die Forschung bislang angenommen hat. Umgekehrt war die Anzahl von Richtern, die sich für den Nationalsozialismus politisch engagiert hatten und teilweise an Gewaltverbrechen beteiligt gewesen waren, größer als bisher bekannt und nahm im Zeitverlauf zu. Während er sich in der ersten Richtergeneration auf 12,5 Prozent (ehemalige NSDAP-Mitglieder), bzw. 21 Prozent (ehemalige SA-Mitglieder) belief, erreichte er 1965 seinen Höchststand mit 19 Prozent (NSDAP) und 25 Prozent (SA). 1951 belief sich der Anteil von Personen, die eindeutig Verfolgte des Nationalsozialismus waren, auf knapp 38 Prozent. Dazu zählen Richter wie Georg Frölich, Rudolf Katz oder Erwin Stein. Insgesamt machte diese Personengruppe 29 Prozent der Richter aus, die zwischen 1951 und 1970 am Gericht waren. Als stärker belastet müssen hingegen Richter wie Hermann Höpker Aschoff oder Willi Geiger gelten, dessen früheren Tätigkeit als Staatsanwalt am Sondergericht in Bamberg schon in den 1960er Jahren für öffentliche Auseinandersetzungen sorgte.
Die Geschichte des Bundesverfassungsgerichts ist gleichzeitig die eines beispiellosen institutionellen Aufstiegs. Ohne, dass dies vom Gesetzgeber zunächst so vorgesehen war, entwickelte sich das Bundesverfassungsgericht schon in den ersten Jahren seines Bestehens zu einem machtvollen, unabhängigen Verfassungsorgan, das in den politischen Bereich hineinwirkte und sich damit auch gegen die Bundesregierung durchsetzen konnte. Dies war die Voraussetzung dafür, dass das Gericht mit seiner Rechtsprechung eine ungemeine Wirkung entfalten konnte. Die Richter verstanden das Grundgesetz als eine in sich geschlossene und hierarchisch gegliederte objektive Wertordnung, nach der sie Staat und Gesellschaft umgestalten wollten. Somit entwickelte es sich in den 1950er Jahren zu einer einflussreichen reformorientierten Institution, die neue Impulse etwa auf dem Gebiet der Geschlechterbeziehungen, des Beamtenrechts oder der Wiedergutmachung einbrachte. Bei Entscheidungen mit Bezügen zur Vergangenheit gaben die Richter immer wieder Anstöße zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und strichen die einschneidende Bedeutung des verfassungsrechtlichen Bruchs von 1945 heraus.