Als „Neugründung“ ohne historischen Vorläufer galt das Bundesverfassungsgericht lange Zeit als „unbelastet“. Tatsächlich ist im Vergleich mit anderen bundesdeutschen Institutionen der Anteil von Richtern, die in der Zeit des Nationalsozialismus diskriminiert oder verfolgt worden waren, besonders hoch. Aber er war weniger hoch, als es die Forschung bislang angenommen hat. Umgekehrt war die Anzahl von Richtern, die sich für den Nationalsozialismus politisch engagiert hatten und teilweise an Gewaltverbrechen beteiligt gewesen waren, größer als bisher bekannt und nahm im Zeitverlauf zu. Während er sich in der ersten Richtergeneration auf 12,5 Prozent (ehemalige NSDAP-Mitglieder), bzw. 21 Prozent (ehemalige SA-Mitglieder) belief, erreichte er 1965 seinen Höchststand mit 19 Prozent (NSDAP) und 25 Prozent (SA). 1951 belief sich der Anteil von Personen, die eindeutig Verfolgte des Nationalsozialismus waren, auf knapp 38 Prozent. Dazu zählen Richter wie Georg Frölich, Rudolf Katz oder Erwin Stein. Insgesamt machte diese Personengruppe 29 Prozent der Richter aus, die zwischen 1951 und 1970 am Gericht waren. Als stärker belastet müssen hingegen Richter wie Hermann Höpker Aschoff oder Willi Geiger gelten, dessen früheren Tätigkeit als Staatsanwalt am Sondergericht in Bamberg schon in den 1960er Jahren für öffentliche Auseinandersetzungen sorgte.