Hausarchiv des Instituts für Zeitgeschichte

Das Institut für Zeitgeschichte ist nach über 60 Jahren seines Bestehens inzwischen selbst zum Gegenstand der historischen Forschung geworden. Auch um diesem Umstand Rechnung zu tragen, ist das archivwürdige Schriftgut des Instituts nach Ablauf einer 30jährigen Sperrfrist in Anlehnung an das Bayerische Archivgesetz für die wissenschaftliche Benutzung zugänglich. Die Nutzung der Bestände ist nach bestätigter schriftlicher Anmeldung möglich.

 

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