<link record:tx_flmifzdb_employees:7 internal-link>Edith Raim, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Zeitgeschichte, hat sich im Sommersemester 2012 mit der Studie „<link record:tx_flmifzdb_research_projects:11 internal-link>Justiz zwischen Diktatur und Demokratie. Der Wiederaufbau der Justiz in den Westzonen unter alliierter Aufsicht und die Ahndung von NS-Verbrechen 1945-1949“ an der Universität Augsburg habilitiert.
Die Arbeit liefert in ihrem ersten Teil eine Sozialgeschichte der deutschen Justiz in der amerikanischen, britischen und französischen Zone während der „Trümmerzeit“ und beschäftigt sich mit dem komplexen Zusammenspiel zwischen alliierten und deutschen Behörden im Bestreben, eine funktionierende Justizverwaltung aufzubauen. Ein zweiter Abschnitt stellt die Diskussionen um das Kontrollratsgesetz Nr. 10 („Verbrechen gegen die Menschlichkeit“) und die unterschiedlichen Sichtweisen deutscher Justizangehöriger, alliierter Besatzer und der deutschen Öffentlichkeit in den Mittelpunkt. Im dritten Teil werden exemplarisch Verfahren untersucht – beispielsweise zu „Reichskristallnacht“, „Arisierung“, „Euthanasie“, Denunziationen oder KZ-Verbrechen.
Edith Raim zeigt in ihrer Studie auf, dass die westdeutsche Justiz in der Besatzungszeit nicht nur quantitativ – für das Jahr 1948 werden die meisten Prozesse in der gesamten deutschen justiziellen „Aufarbeitung“ gezählt – sondern im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch qualitativ Beachtliches leistete: „Ein Beschweigen der Vergangenheit, wie es Hermann Lübbe formuliert hat, wird man darin schwerlich erkennen können.“ Die Arbeit soll sowohl der Forschung zur Besatzungszeit als auch der nach wie vor vernachlässigten Rechtsgeschichte bzw. zeithistorischen Kriminalitätsforschung neue Impulse geben.
Edith Raim studierte in München und Princeton Geschichte und Germanistik und forscht seit 1999 am IfZ, wo sie gegenwärtig in der wissenschaftlich-kritischen Edition von „Mein Kampf" arbeitet. Ihre Schwerpunkte sind der Nationalsozialismus und die frühe Nachkriegszeit.
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