Das Bayerische Finanzministerium und der Umgang mit dem NS-Vermögen, 1945-1975

Projektinhalt:

Organisationen des Deutschen Reiches und der NSDAP häuften bis Ende des Zweiten Weltkrieges große Vermögen an, etwa in Form von Barmitteln, Immobilien oder mobilen Werten. Dieses NS-Vermögen wurde bald nach Kriegsende von den Alliierten nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 2 unter Vermögenskontrolle gestellt. 1947 beschloss der Alliierte Kontrollrat die Rückgabe der in vielen Fällen enteigneten Vermögenswerte an die ursprünglichen Eigentümer. Dabei ergab sich ein Problem: Große Teile des beschlagnahmten Vermögens waren herrenlos.

Dieses Projekt untersucht den Prozess der Rückgabe des NS-Vermögens nach 1945. Seine Herrenlosigkeit eröffnete dabei die Möglichkeit zur Neugestaltung der materiellen und politischen Verhältnisse. Im Fokus steht daher die Frage nach Umverteilungsprozessen und Verteilungsdebatten, die nach 1947 um dieses Vermögen entstanden. Welche Akteure wurden dabei aktiv? Wie beeinflusst die Neuvergabe des Vermögens die Aufgaben und Handlungsspielräume von Bund, Ländern, Kommunen, Gewerkschaften und Parteien?

Die (Um)Verteilung der Vermögenswerte wird vor dem Hintergrund des angestrebten Demokratisierungsprozesses betrachtet. Ziel ist es zu beantworten, wie das Bayerische Finanzministerium mit dem (materiellen) Erbe der Vergangenheit umgegangen ist. Auch die Fragen, welche Personen in diesem Prozess eine Rolle spielen und wie sich die Verwaltungspraxis in dieser Hinsicht gestaltete, werden aufgeworfen.




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