Das Projekt untersucht die Frühphase des Bundesarbeitsgerichts und fragt dabei nach personellen, intellektuellen und rechtlichen Kontinuitäten und Brüchen zwischen der jungen Bundesrepublik, der Zeit des Nationalsozialismus und der Phase vor 1933. Was prägte Rechtsverständnis, Vorstellungen von Arbeitsbeziehungen und Rechtsprechung im Bundesarbeitsgericht der Nachkriegszeit? Welche ideengeschichtlichen Kontinuitäten zu „deutscher Arbeit“, „Betriebsgemeinschaft“ und Ideen einer arbeitsrechtlich befriedeten „Volksgemeinschaft“ lassen sich finden? Welche Brüche zum „Dritten Reich“ werden gleichzeitig deutlich, und lässt sich eine Demokratisierung des Rechtverständnisses und der Rechtspraxis feststellen? Dabei stehen die jeweiligen Richter und Richterinnen als Akteure im besonderen Fokus. Über einen kollektivbiografischen Zugang wird herausgearbeitet, wie die erste Generation am Bundesarbeitsgericht sozialisiert und juristisch geprägt wurde.