Das Bundesverfassungsgericht nach dem Nationalsozialismus

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (IfZ):  Dr. Eva Balz,  Dr. Frieder Günther
Projektinhalt:

Welchen Beitrag leistete das Bundesverfassungsgericht in den 1950er- und 1960er-Jahren zur Konstitutionalisierung und Demokratisierung von Politik und Gesellschaft? Welche ideengeschichtlichen Kontinuitäten und Wandlungen kamen in seiner Rechtsprechung zum Ausdruck? Inwiefern vertrat das Gericht also ein Selbstverständnis, das der deutschen juristischen und politischen Tradition entsprach, und in welchem Umfang grenzte es sich von der deutschen Vergangenheit – und hierbei speziell von den zwölf Jahren nationalsozialistischer Herrschaft – bewusst ab? Welche Richter gehörten dem Gericht an, und welche Biographien brachten sie mit? Inwiefern knüpften sie als Bundesverfassungsrichter an ihre biographischen Prägungen und beruflichen Erfahrungen an, und inwieweit brachen sie damit? Wie kooperierte das Gericht mit anderen obersten Bundesinstitutionen, und wie gestaltete sich die Zusammenarbeit innerhalb des Gerichts, wo Opfer und frühere Funktionsträger des nationalsozialistischen Deutschland aufeinandertrafen? Bestätigt sich schließlich die These von Michael Stolleis, dass „gerade die doppelte Verankerung des Gerichts in den Erfahrungswelten des Exils oder anderen Leidens unter dem Nationalsozialismus und in der Welt der Verwaltungs- und Justizkarrieren nach den Mustern deutscher Normalität des 20. Jahrhunderts“ zu seinem hohen Ansehen als Motor zur Durchsetzung eines liberalen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens beigetragen hat?

Das Forschungsprojekt will diese Fragen beantworten und damit einen wesentlichen Beitrag zur Verortung des Bundesverfassungsgerichts in der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts leisten. Es wird vom Bundesverfassungsgericht gefördert und seit Januar 2021 am Institut für Zeitgeschichte durchgeführt.