Die Personalpolitik der Bayerischen Staatsregierungen nach dem Nationalsozialismus 1945–1970

Projektinhalt:

Das Dissertationsprojekt untersucht mit einem praxeologischen Ansatz, wie sich die Personalpolitik der Bayerischen Staatsregierungen im Umgang mit der NS-Vergangenheit zwischen 1945 und 1970 gestaltete. Zuerst soll untersucht werden, wie und inwiefern die Bayerische Staatsregierung sich mit der NS-Vergangenheit auseinandersetzte und welche Geschichtspolitik sie verfolgte. Außerdem werden die Erfahrungen analysiert, die die leitenden Ministerialbeamten vor, während und nach dem „Dritten Reich“ machten. Schließlich sollen die Kriterien der (Wieder-)Einstellungs- und Beförderungspraxis der bayerischen Beamtenschaft untersucht werden. Nicht zuletzt werden dabei die Funktionen des „131er Gesetzes“ und des 1946 in Bayern gegründeten Landespersonalamtes beleuchtet.

 

Konkreter Ansatzpunkt für die personalpolitische Praxis der Bayerischen Staatsregierung ist die Bayerische Staatskanzlei, die sich ab 1945 innerhalb der ministeriellen Verwaltung als eine entscheidende Querschnittsinstitution etablierte. Methodisch soll von der Staatskanzlei aus horizontal-institutionsübergreifend und thematisch angesetzt werden, so dass der Personalpolitik mit und zwischen den anderen Ministerien und Behörden nachgegangen werden kann. Obwohl sich im Projekt klassische Elementen aus der Verwaltungs- und Institutionsgeschichte wiederfinden lassen, soll vor allem auch die Biografie einer abgegrenzten Zahl der höheren Beamten in den Blick genommen werden. Diese biografische Ebene basiert auf der organisationstheoretischen Annahme, dass Verwaltungen nicht ausschließlich zweckrationale Organisationen sind, sondern soziale Strukturen mit einem Eigenleben als Resultat menschlichen Handelns und Entscheidens.

Publikationen im Rahmen des Projekts

Rick Tazelaar

Hüter des Freistaats.

Demokratische Kultur und NS-Vergangenheit in Bayern

Berlin 2023


 



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