Politische Justiz unter Lenin, Stalin, Hitler

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (IfZ):  Dr. Jürgen Zarusky † (28.4.1958-4.3.2019)
Projektinhalt:

Zu keinem Zeitpunkt haben das bolschewistisch-stalinistische und das nationalsozialistische System auf das Herrschaftsmittel der politischen Justiz verzichtet, obwohl sie zugleich in großem Umfang außerjustizielle, z.T. massenmörderische Verfolgungen praktizierten. Das Paradox des Rechts im Unrechtsstaat bildet den Ausgangspunkt des Projekts.

Im Zentrum steht der Vergleich von politisch-administrativen Strukturen und Herrschaftspraktiken. Das tertium comparationis bildet dabei der moderne Strafprozess, wie er sich in Kontinentaleuropa im 19. Jahrhundert weitgehend durchgesetzt hat. Typisch für die beiden betrachteten Diktaturen ist, dass sie einerseits die legitimatorische Wirkung politischer Strafverfahren auf je spezifische Weise nützten, jedoch die Einschränkungen ihrer Machtfülle, die die Rechtsstellung des Angeklagten im modernen Strafprozess zur Folge hatten, bei der Verfolgung ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Gegner letztlich nicht zu akzeptieren bereit waren. Von der vergleichenden Untersuchung von Formen und Methoden politischer Lenkung und Instrumentalisierung der Justiz, der unterschiedlichen Praktiken ihrer Instrumentalisierung, aber zugleich auch der Ausgliederung jeweils spezifischer großer Bereiche von Verfolgung und Repression aus der Zuständigkeit der Justiz und ihrer Überantwortung an die Exekutive, insbesondere an die politischen Polizeiapparate, wird Aufschluss nicht nur über die Charakteristika politischer Verfolgung in den beiden Diktaturen erwartet, sondern auch über je eigene Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung der Legitimationspotenziale justizieller Verfahren.




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