Die französische Strafjustiz und Marine Le Pen
Am 31. März 2025 wurde Marine Le Pen, Spitzenpolitikerin des rechtsextremen oder zumindest rechtspopulistischen Rassemblement National (RN), wegen Veruntreuung von Geldern des Europäischen Parlaments nicht nur zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, sondern das Gericht erkannte der designierten Präsidentschaftskandidatin des RN auch mit sofortiger Wirkung das passive Wahlrecht ab. Entsprechend hoch sind die Wellen, die das Urteil nicht nur in Frankreich, sondern auch in der Bundesrepublik schlägt. Wer mehr über den RN und seine historischen Wurzeln erfahren möchte, der sei auf das Podium Zeitgeschichte „Rechtspopulismus in westlichen Demokratien – zeithistorische Perspektiven“ und insbesondere auf den Beitrag von Ronja Kempin „Der Rassemblement National in Frankreich. Irritation im politischen System“ verwiesen.