Medienpolitik in der frühen Bundesrepublik
Am 28. Februar 1961 schrieb das Bundesverfassungsgericht Geschichte – nicht das erste und nicht das letzte Mal. Das höchste Gericht der Bundesrepublik schrieb die Kompetenz für den Rundfunk den Ländern zu und machte damit die Bemühungen des dritten Kabinetts Adenauer zunichte, einen regierungsnahen Fernsehsender zu etablieren. Nach zähem Ringen entstanden schließlich das Zweite Deutsche Fernsehen und die Regionalprogramme der Landesrundfunkanstalten – eine Struktur, die das öffentlich-rechtliche Fernsehen bis heute prägt. Diese Auseinandersetzung hat auch in den Vierteljahrsheften für Zeitgeschichte ihren Niederschlag gefunden.
Heinrich Küppers, Adenauer und Altmeier im Fernsehstreit 1958-1961, in: VfZ 35 (1987), S. 625–659.
Wolfgang Jacobmeyer, Politischer Kommentar und Rundfunkpolitik. Zur Geschichte des Nordwestdeutschen Rundfunks 1945 bis 1951, in: VfZ 21 (1973), S. 358–387.
Rolf Steininger, Rundfunkpolitik im ersten Kabinett Adenauer, in: VfZ 21 (1973), S. 388–434.