Fraktionsübergreifend haben Bundestagsabgeordnete in der Debatte über eine neue Rückwirkungsregelung beim Ghettorentengesetz von 2002 am 5. Juni 2014 festgestellt, dass Rentenversicherer und Sozialgerichte bei dessen Umsetzung dem Willen des Gesetzgebers nicht gerecht geworden seien. Die hohen Ablehnungsquoten, mit denen sich die antragsberechtigten Holocaustüberlebenden konfrontiert sahen, seien, so der CDU-Abgeordnete und Präsident des Maximilian-Kolbe-Werks Peter Weiß, „aufgrund hoher bürokratischer Hürden und einer ziemlich problematischen Auslegung durch die Rentenversicherung“ entstanden. Noch deutlicher formulierte es Matthias W. Birkwald von der Linken, der sich dabei auf eine VfZ-Publikation berief: „Die jüdischen Opfer sahen sich über ein Jahrzehnt lang bürokratischen Blockaden durch die Rentenversicherungsträger ausgesetzt. Ausführlich hat das der Warschauer Historiker Stephan Lehnstaedt in einem <link http: www.degruyter.com view j vfzg.2013.61.issue-3 vfzg.2013.0017 vfzg.2013.0017.xml _blank external-link-new-window external link in new>Aufsatz in den Vierteljahresheften für Zeitgeschichte im vergangenen Jahr beschrieben. Die Opfer litten unter einer meist restriktiven richterlichen Praxis, wenn sie gegen ihre abgelehnten Bescheide klagten. Die Bundes- und auch die Landesregierungen versagten als Aufsichtsbehörden. Denn sie wussten um die Unzulänglichkeiten des Gesetzes, aber sie weigerten sich bis heute, daran etwas zu ändern, auch aus Sorge vor finanziellen Belastungen. Im Jahr 2008 gab es deshalb 6 100 bewilligte Anträge und 65 000 abgelehnte Anträge. Erst das BSG-Urteil aus dem Jahr 2009 hat dazu geführt, dass Zehntausende von abgelehnten Bescheiden überprüft wurden. 24 000 Bescheide wurden anschließend positiv beschieden. Aber den Betroffenen – das ist das Problem – wurde der rückwirkende Rentenbeginn ab 1997 versagt.“
Martin Löns, der Vizepräsident des Landessozialgerichts Nordrheinwestfalen, das in zweiter Instanz für Antragsteller aus Israel zuständig ist und dem – nicht nur von Lehnstaedt – eine überwiegend restriktive Rechtsprechung attestiert worden ist, hat dieser Deutung in einem <link http: www.degruyter.com view j vfzg.2014.62.issue-1 vfzg-2014-0004 vfzg-2014-0004.xml _blank external-link-new-window external link in new>Diskussionsbeitrag im Januarheft 2014 in den VfZ widersprochen und meint sogar, es gehe hier um eine „Causa Lehnstaedt“. Das letzte Wort in der Debatte um die Ghettorenten wird das nicht bleiben.
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