Historische Spurensuche

Das IfZ sucht private Dokumente aus dem Alltag in der NS-Diktatur

 

Für das Forschungsprojekt „Das Private im Nationalsozialismus“ suchen wir Dokumente aus den Jahren 1933 bis 1945, die Einblick in den Alltag der Menschen im NS-Staat geben. Das können Tagebücher, Erinnerungen, Familienchroniken oder Briefe sein, aber auch Fotografien und Fotoalben.

Wir vermuten solche Dokumente in persönlichen Hinterlassenschaften und freuen uns über jedes Stück, das der Wissenschaft zur Verfügung gestellt wird. Das Archiv des Instituts für Zeitgeschichte kann Kopien anfertigen oder gegebenenfalls das Material dauerhaft und sicher verwahren.

Was wird gesucht?

Zu drei Spezialstudien sind wir konkret an Dokumenten und Zeugnissen aus der Zeit von 1933 bis 1945 zu folgenden Themen interessiert:

  • Fronturlaub: Erfahrungen des Wehrmachtsoldaten und seiner Angehörigen vor, im und mit dem Aufenthalt in der Heimat
  • Schwangerschaft und Mutterschaft in den ersten beiden Lebensjahren des Kindes sowie verwandte Themen wie Sexualität, Verhütung und Abtreibung
  • Gerichtsverfahren: juristische Auseinandersetzungen aus dem privaten Bereich, vor allem Ehescheidungen, aber auch Pfändung und Zwangsvollstreckung

 

Ansprechpartnerin:
Dr. Esther-Julia Howell
Stellvertretende Archivleiterin
Telefon: +49 89 12 688-127 (Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-12 Uhr)
E-Mail: howell[at]ifz-muenchen.de

STUDIE 1: „HEIMATURLAUB“ – SOLDATEN ZWISCHEN FRONT, FAMILIE UND NS-REGIME

Ständiges Bangen um das eigene Leben, dauernde Einbindung in den Kameradenkreis und die Sorgen um Verwandte in der fernen Heimat waren die Erfahrungen, die den Alltag von Millionen deutscher Frontsoldaten während des Zweiten Weltkriegs prägten. Daneben bot der spärlich gewährte Heimaturlaub oft die einzige Möglichkeit, sich zumindest für kurze Zeit in einen privaten Raum zurückzuziehen.

Doch wie gestaltete sich das Wiedersehen mit der Heimat und den Angehörigen nach der langen Zeit der Trennung und der auf beiden Seiten extrem belastenden Kriegserfahrungen tatsächlich? Konnten die Urlauber diese „Freizeit“ unbeschwert genießen oder fühlten sie sich fehl am Platz? Fanden die Familienmitglieder rasch wieder zueinander oder überschatteten Entfremdung und Enttäuschung das Beisammensein? Nicht zuletzt: Welche Rolle spielte das Regime und wo kam es zu Komplikationen?

Um dies zu beantworten, sucht Christian Packheiser nach privaten Aufzeichnungen, insbesondere nach Tagebüchern von Müttern und Ehefrauen eingezogener Soldaten, die einen konkreten Blick auf das Geschehen während des Fronturlaubs zulassen.

STUDIE 2: „MUTTERGLÜCK“ UND BIOPOLITIK. SCHWANGERE UND JUNGE MÜTTER IN DER NS-DIKTATUR

Mutterschaft zählt zum Privatesten im Leben einer Frau. Die NS-Ideologie sah darin jedoch mehr als eine private Angelegenheit: Junge Frauen und werdende Mütter sollten als „deutsche Mütter“ den Fortbestand des eigenen Volkes sichern und dem „Führer“ Kinder schenken.

Wie nahmen Schwangere und Mütter von Kindern im Säuglingsalter diese Ansprüche des Regimes wahr? Wie reagierten sie, wenn das Regime ihnen aus rassistischen oder erbbiologischen Gründen verweigerte, Mutter zu werden? Änderte sich die individuelle Bedeutung von Mutterschaft, und wie erlebten junge Mütter den Krieg?

Dr. Sven Keller interessiert sich in diesem Zusammenhang für private Tagebücher, Aufzeichnungen für das gerade geborene Kind und private Briefe.

STUDIE 3: DAS PRIVATE VOR GERICHT – WER BEKAM RECHT IM „DRITTEN REICH“?

Bei der Frage, welche Formen von Privatsphäre das NS-Regime seinen „Volksgenossen“ ließ, spielt die Rechtssicherheit eine wichtige Rolle:

Was war als „privat“ und unantastbar gesetzlich geschützt? Wer konnte auf Rechtsschutz hoffen? Wieviel Vertrauen herrschte in die Justiz? Welche Erfahrungen machten Bürgerinnen und Bürger mit dem Rechtssystem?

Vor Gericht treffen individuelle Privatangelegenheiten und öffentliche Gewalt unmittelbar aufeinander. Deshalb beschäftigt sich die Studie damit, wie an Amts- und Landgerichten im Nationalsozialismus konkret „Privates“ verhandelt wurde. Drei Bereiche des Zivil- und Strafrechts sind dafür von besonderem Interesse:

  • Ehescheidungen und Unterhaltsverfahren
  • Pfändung und Zwangsvollstreckung von Privateigentum
  • die juristische Verfolgung von freier Meinungsäußerung (z. B. nach dem „Heimtückegesetz“)

Für die Untersuchung der NS-Rechtspraxis sucht Dr. Annemone Christians nach Briefen, Tagebucheinträgen und sonstigen Aufzeichnungen, in denen Betroffene ihre Erfahrungen mit Gerichten und Anwälten schildern.