Geschlecht vor Gericht. Die norwegischen Kollaborationsprozesse (Rettsoppgjør) nach dem Zweiten Weltkrieg in genderhistorischer Perspektive

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (IfZ):   Christina Holzmann
Projektinhalt:

Als am 8. Mai 1945 auch in Norwegen Krieg und Besatzung endeten, war der Wunsch nach Abrechnung mit den Kollaborateuren ebenso groß wie der nach einer schnellen Wiederrichtung des demokratischen Rechtsstaats. Beides sollte durch ein sogenanntes Rettsoppgjør (etwa: „rechtliche Aufarbeitung“) umgesetzt werden. Dieses war bereits während des Krieges von der norwegischen Exilregierung und der Führung des norwegischen Widerstands vorbereitet worden. Damit stellt Norwegen ein wichtiges Fallbeispiel für die sogenannte Transitional Justice nach Ende der NS-Herrschaft dar. Dies gilt umso mehr, als das norwegische Aufarbeitungsprojekt gemessen an der Relation zwischen den in den Prozessen Belangten und der Gesamtbevölkerungszahl von ca. 3 Millionen das umfassendste weltweit war und bis heute ist: In den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg waren über 92.000 Personen wegen möglicher Kollaboration von Ermittlungen betroffen. Über 50.000 mutmaßliche KollaborateurInnen wurden schließlich vor Gericht gestellt, rund 46.000 davon verurteilt. Etwa ein Drittel der Verurteilten waren Frauen, ein im internationalen Vergleich hoher Anteil.

Davon ausgehend untersucht die Dissertation diese auch Landssvikoppgjør (etwa: „Aufarbeitung des Landesverrats“) genannten Prozesse mittels gendergeschichtlicher Ansätze anhand ausgewählter Verfahren gegen KollaborateurInnen. Sie ist demnach im Schnittfeld von Transitional Justice-Forschung und Geschlechtergeschichte verortet. Wegweisend ist die Frage, in welchem Umfang und in welchen Ausprägungen gender im Rahmen der Prozesse eine Rolle spielte. Es wird untersucht, inwieweit in den Prozessen Geschlecht und Gendernormen für Ermittlung, Anklage, Verteidigung und Urteil von Bedeutung waren, inwiefern die Prozesse solche Normen öffentlich vermittelten (etwa durch die Presse), wie die Geschlechterordnung der Besatzungs- und Nachkriegszeit in den Prozessen nachzuvollziehen ist und in welchem Zusammenhang diese Genderaspekte mit der Rolle der Prozesse beim demokratischen Wiederaufbau Norwegens standen.




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