Die Nürnberger Gesetze. 80 Jahre danach

Tagungstelegramm: Vorgeschichte, Bedeutung und Folgen der NS-Rassegesetze

Mit dem „Reichsbürgergesetz“ und dem „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, die am 15. September 1935 in Nürnberg verabschiedet wurden, formulierte der NS-Staat seine Rassenideologie in Gesetzesform. Eine Konferenz im Kammergericht in Berlin am 15. und 16. September hat den 80. Jahrestag der Verkündung der Nürnberger Gesetze zum Anlass genommen, deren Vorgeschichte, die symbolische und juristische Bedeutung ebenso wie ihre Nachwirkungen zu dokumentieren und diskutieren: Die Nürnberger Gesetze kodifizierten einen diskriminierenden Sonderstatus „nichtarischer“ Deutscher, der in den folgenden Jahren kontinuierlich verschärft wurde und eine Stufe der Eskalation hin zur Vernichtungspolitik während des Krieges markiert.


Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tagten am historischen Ort: Die Konferenz fand im Kammergericht in Berlin statt, dem Ort, an dem der Alliierte Kontrollrat die Nürnberger Gesetze im September 1945 für nichtig erklärt hatte. Eröffnet wurde die Veranstaltung von Bundesminister der Justiz und Schirmherr der Tagung Heiko Maas. Die Konferenz, an der sich zahlreiche in der Geschichte des Nationalsozialismus versierte Historikerinnen und Historiker beteiligten – darunter viele aus dem Institut für Zeitgeschichte –, war eine Kooperation mit der Gedenkstätte Haus der Wannsee-Konferenz, der Gedenkstätte Lindenstraße, dem Kammergericht, dem Verein Forum Recht und Kultur im Kammergericht e.V. und dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg unter Schirmherrschaft des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesministeriums des Inneren.



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