Forschungsbericht vorgelegt

IfZ untersuchte im Auftrag der Mainzer Landesregierung die Verfolgung und Diskriminierung von Schwulen und Lesben in Rheinland-Pfalz

 

Zwischen Frühjahr 2014 und Sommer 2016 führten das Institut für Zeitgeschichte München-Berlin (IfZ) und die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) im Auftrag der Landesregierung Rheinland-Pfalz ein Forschungsprojekt über strafrechtliche Verfolgung und Diskriminierung von Homosexualität in Rheinland-Pfalz in den ersten Jahrzehnten nach 1945 durch. Dabei wurde nicht nur die Strafverfolgung homosexueller Männer nach dem § 175 StGB untersucht, sondern auch die vielfältigen gesellschaftlichen Diskriminierungen homosexuell lebender Männer und Frauen. Damit liegt die erste verlässliche Studie zu diesem Thema für ein Flächenland vor.


Am 23. Januar 2017 wurden die Forschungsergebnisse vom rheinland-pfälzischen Familienministerium im Mainzer Landesmuseum der Öffentlichkeit vorgestellt. Grundlage der Studie bildete ein einstimmiger Beschluss aller Landtagsfraktionen zur "Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung und Rehabilitation homosexueller Menschen" in Rheinland-Pfalz. Das Projekt leiteten <link record:tx_flmifzdb_employees:47>Prof. Dr. Michael Schwartz, Historiker im IfZ und Bearbeiter des Projekts "Geschichte der Sexualität in Deutschland 1965-2000", und Jörg Litwinschuh, Geschäftsführer der BMH. Projektbearbeiter waren  Dr. Günter Grau, Berlin, und Dr. Kirsten Plötz, Hannover.


"Für die Zeitgeschichtsforschung war die Ausgrenzung von Minderheiten in der jungen Bundesrepublik bislang ein kaum berücksichtigtes Thema und ist deshalb eine wichtiges Forschungsfeld über das gesellschaftliche Klima dieser Nachkriegsperiode", hoben Michael Schwartz und Jörg Litwinschuh hervor. Zusammenfassend lässt sich eine erhebliche Diskriminierung und Verfolgung männlicher Homosexualität im jungen Land Rheinland-Pfalz feststellen, auch weil sich führende Männer der Landesregierung fast zwei Jahrzehnte lang erfolgreich für eine christlich-konservativ verstandene "Sittlichkeit" als Leitlinie der  Landesverfassung und der Landespolitik, aber auch der gesamten Bundespolitik einsetzen.
Zwischen 1948 und 1969 (dem Jahr der Liberalisierung des Paragrafen) wurden 2.880 Männer und Jugendliche nach den §§ 175 und 175a StGB verurteilt. Insgesamt wurde gegen rund 6.000 Personen polizeilich ermittelt.

Zusätzlich zur Strafe trafen die Betroffenen Demütigungen und moralische Abwertungen sowie schwere berufliche Nachteile. Weibliche Homosexualität wurde zwar nicht strafrechtlich verfolgt, in Rheinland-Pfalz jedoch noch bis in die späten 1970er und 1980er Jahren erheblich diskriminiert, etwa indem offen lesbisch lebenden Frauen nach einer Scheidung das Sorgerecht für ihre ehelichen Kinder entzogen wurde. Der Projektbericht kommt zu dem Schluss: "Alle gleichgeschlechtlich Liebenden fielen in den ersten Nachkriegsjahrzehnten in Rheinland-Pfalz aus einer heterosexuellen Norm, die damals die Grundlage der Gesellschaft bilden sollte. Sich dieser Norm nicht anzupassen, bedrohte das eigene Glück, die Liebe, die Familie und sogar die Existenz."


Der Projektbericht kann hier als <link file:4658 file>Kurzbericht und in der <link file:4659 file>Langfassung heruntergeladen werden. Im Laufe des Jahres will das Familienministerium die Ergebnisse des Berichts zu einer Ausstellung weiterentwickeln.



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