Neues Forschungsprojekt

Mit einem neuen Forschungsprojekt untersucht das Institut für Zeitgeschichte in Kooperation mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld die juristische Diskriminierung von lesbischen Frauen in Rheinland-Pfalz. Das Projekt wird von der Mainzer Landesregierung gefördert und ist eine Vertiefung des Forschungsprojekts „Strafrechtliche Verfolgung und Diskriminierung der Homosexualität in Rheinland-Pfalz“, dessen Ergebnisse 2017 vorgestellt wurden.

 

Dieses auf das Flächenland Rheinland-Pfalz bezogene Projekt konnte diverse Formen der Diskriminierung lesbischer Frauen – von der Zensur unerwünschter Medien unter der Legitimation des Jugendschutzes bis hin zur Benachteiligung durch Ehe-, Familien- und Scheidungsrecht und die darauf basierende Rechtsprechung – rekonstruieren, daneben aber auch die Spannbreite selbstbestimmter Lebensmöglichkeiten in der Nachkriegsgesellschaft der 1950er und 1960er Jahre andeuten. „Die Ergebnisse der ersten Studie haben auch deutlich gezeigt, dass erheblicher Forschungsbedarf zur weiteren Klärung der politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Diskriminierung lesbischer Frauen in der Geschichte der Bundesrepublik besteht“, erklärt Michael Schwartz, der das Projekt auf Seiten des Instituts für Zeitgeschichte leitet.
 

So habe es zwar in der frühen Bundesrepublik keine strafrechtliche Verfolgung homosexueller Frauen gemäß der ausschließlich auf homosexuelle Handlungen unter Männern fokussierten Paragrafen 175 und 175a des Strafgesetzbuches gegeben, sehr wohl aber faktische Benachteiligungen im bürgerlichen Recht und in der darauf basierenden Rechtsprechung. Frauen waren prinzipiell ihrem Ehemann untergeordnet und insgesamt abhängig: Ganz im Sinne des Geschlechterverhältnisses in den Anfängen der Bundesrepublik sollten die Ehe und die darin gezeugten Kinder im Zentrum eines Frauenlebens stehen. Nach der Verschärfung des Ehescheidungsrechts 1961 mit dem neu eingeführten „Schuldprinzip“ war es ausgesprochen schwierig, eine Ehe gegen den Widerstand des Gatten scheiden zu lassen. Außerdem verloren „schuldig“ geschiedene Frauen ihren Anspruch auf Unterhalt und das Sorgerecht für die Kinder. „Prinzipiell galt, dass ein Kind zur Mutter gehöre – es sei denn, die Mutter gefährde das Kindeswohl, u.a. durch lesbische Lebensweise“, so beschreibt Schwartz die Situation vor bundesdeutschen Familiengerichten. Die rechtliche Diskriminierung von lesbischen Frauen wurde nicht ähnlich stetig abgebaut wie bei den Männern. Noch in den 1980er Jahren entzog ein Mainzer Gericht einer inzwischen lesbisch lebenden Mutter ihr Kind. Das erste bekannte Urteil, das ein Kind in einem solchen Fall bei der Mutter beließ und die generelle Kindeswohlgefährdung durch eine lesbische Mutter verneinte, datiert von 1984. Doch bis weit in die 1990er Jahre blieb es, wie es in einem Artikel 1989 hieß, „Russisch Roulette“, ob Kinder im Alltag auf ihre lesbischen Mütter verzichten mussten. Wann der Entzug der Kinder lesbischer Mütter als übliche juristische Praxis begann und endete, ist bisher nicht erforscht; ebenso wenig die quantitative Dimension sowie Handlungsspielräume der Justiz, ggf. Folgen von Gesetzesreformen oder auch Auswirkungen auf die Mütter. Michael Schwartz : „Über das Thema ist insgesamt kaum etwas bekannt.“

Durchführen wird das Forschungsprojekt die Historikerin Kirsten Plötz, die auch schon die erste Studie bearbeitet hat. Als Quellen bieten sich die überlieferten Bestände der zuständigen Gerichte sowie der Jugendämter an, die Gutachten für Prozesse anfertigten. Befragt werden aber auch Zeitzeuginnen und Zeitzeugen: betroffene Frauen und ihre Kinder sowie andere lesbische Mütter, die ihre Kinder behielten, aber mittelbar von der Drohung betroffen waren. Ergebnisse des Forschungsprojekts sollen im Frühjahr 2019 vorliegen.


Kurzfassung des Forschungsberichts <link file:4658 download file>Strafrechtliche Verfolgung und Diskriminierung der Homosexualität in Rheinland-Pfalz

Kontakt für Zeitzeuginnen:  <link mail window for sending>zeitzeuginnen@queernet-rlp.de



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