Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IfZ werden nicht nur die Biografien der mehr als 40 Richterinnen und Richter aufarbeiten, die im Untersuchungszeitraum 1951 bis 1970 am Bundesverfassungsgericht tätig waren. Eine zentrale Fragestellung nimmt auch die Verortung des Gerichts im Institutionengeflecht der Bundesrepublik ein. Besonderes Interesse gilt darüber hinaus den Kontinuitätslinien und Brüchen in den deutschen juristischen und politischen Traditionen: Welche ideengeschichtlichen Leitlinien kamen in der Rechtssprechung zum Ausdruck und wie stark grenzte sich das Gericht hier bewusst vom Nationalsozialismus ab? Wie spürbar waren im Selbstverständnis des Gerichts auch die Erfahrungen von Exil und Verfolgung?
Das Forschungsprojekt fragt damit auch nach dem Beitrag der Karlsruher Rechtsinstitution zur Konstitutionalisierung und Demokratisierung von Politik und Gesellschaft in den Anfangsjahren der Bundesrepublik. Es wird vom Bundesverfassungsgericht gefördert und in völliger wissenschaftlicher Unabhängigkeit vom IfZ durchgeführt.