Auschwitz-Prozess vor dem Landgericht Lüneburg

Seit dem 21. April 2015 steht in Lüneburg in einem der vermutlich letzten Prozesse wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen Oskar Gröning vor Gericht. Gröning hatte von 1942-1944 in der Gefangenen-Eigentums-Verwaltung des KL Auschwitz gearbeitet, wo er u.a. mit der Erfassung und Verwertung des Besitzes ermordeter Juden befasst war. Zudem wurde Gröning bei Deportationstransporten im so genannten Rampendienst eingesetzt. Am 28./29. April präsentierte Frank Bajohr, Leiter des Zentrums für Holocaust-Studien, dem Gericht ein umfangreiches Fachgutachten, in dem er u.a. umfassend zur Praxis der Beraubung jüdischer Opfer in Auschwitz und der Involvierung des Angeklagten Stellung nahm. Außerdem bezweifelte er anhand verschiedener Dokumente, dass sich Gröning – wie von ihm behauptet – mehrfach um eine Versetzung aus Auschwitz bemüht habe. Mit seiner Tätigkeit im Prozess, der noch bis mindestens Ende Juli 2015 fortgeführt wird, knüpft Bajohr an eine jahrzehntelange Tradition gutachterlicher Stellungnahmen des Instituts für Zeitgeschichte in NS-Prozessen an.



© Institut für Zeitgeschichte
Content