Gutachten über die Juristen Otto Palandt und Heinrich Schönfelder

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (IfZ):  Dr. Lutz Kreller,  Prof. Dr. Andreas Wirsching
Projektinhalt:

Wer kennt sie nicht: den „Palandt“ und den „Schönfelder“? Über Jahrzehnte hinweg fungierten Otto Palandt (1877–1951) und Heinrich Schönfelder (1902–1944) als Namensgeber des wichtigsten juristischen Kurzkommentars des Bürgerlichen Gesetzbuches bzw. einer der wichtigsten Gesetzessammlungen der Bundesrepublik. Zumindest dem Namen nach sind sie bis heute in Deutschland jedem ein Begriff – von den Studierenden der Rechtswissenschaft bis hin zu Richterinnen und Richtern.

Auch wenn die Namensführung des „Palandt“ und des „Schönfelder“ auf die Zeit des „Dritten Reichs“ zurückging, liegen bislang zu beiden Juristen keine tiefgreifenden wissenschaftlichen Arbeiten vor, die deren Rechtsdenken und ihr juristisches Wirken und Handeln während des Nationalsozialismus in den Blick nehmen. Wie notwendig eine fundierte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit beiden Biografien ist, zeigt allein Palandts Beispiel. Er machte zu Ende seiner beruflichen Laufbahn nach Antritt des Reichskabinetts von Adolf Hitler 1933 einen deutlichen Karrieresprung: vom Richter am Oberlandesgericht Kassel zunächst zum Präsidenten des preußischen Juristischen Landesprüfungsamts und 1934 schließlich zum Präsidenten des neu geschaffenen Reichsjustizprüfungsamts. Damit übernahm er – selbst Mitglied der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei – die reichsweite Leitung der Ausbildung der deutschen Juristen.

Das Institut für Zeitgeschichte München–Berlin (IfZ) wird im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz in den kommenden Monaten ein Gutachten erstellen und darin eine differenzierte Bewertung der Biografien von Otto Palandt und Heinrich Schönfelder vornehmen. Ziel ist es, deren Bedeutung sowie ihr Wirken und Handeln im Nationalsozialismus zu erforschen und ihr Rechtsdenken vor und nach 1933 zu beschreiben. In welcher Beziehung standen für sie die Kategorie des Rechts und die Weltanschauung des NS-Regimes? Welche Funktionsänderung erfuhr aus ihrer Sicht das Recht für Staat und Gesellschaft nach dem Ende der Weimarer Republik im „Dritten Reich“? Welche Faktoren prägten das Rechtsdenken von Palandt und Schönfelder vor 1933 – und wie manifestierte sich ihr juristisches (Selbst-)Verständnis nach 1933?

Um beide Biografien wissenschaftlich differenziert in den Blick zu nehmen, werden systematisch eine Vielzahl an Quellen und Hinterlassenschaften ausgewertet. Dazu zählen etwa die Bestände des Bundesarchivs sowie des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem. Zudem werden Akten verschiedener Landes-, Universitäts- und Stadtarchive gesichtet. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz wird für die Durchführung des Projekts größtmögliche Unterstützung gewähren, insbesondere durch Zugang zu den Akten aus den eigenen Registraturen, die für das Projekt relevant und im Rahmen der archiv- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen verfügbar sind.




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