Der Rechtsstaat gegen die RAF

Vor 50 Jahren begann der Stammheim-Prozess 

Am 21. Mai 1975 begann in einem eigens errichteten Gebäude auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim ein Prozess gegen führende Mitglieder der linksterroristischen Rote Armee Fraktion. Angeklagt waren wegen Mords, versuchten Mords und anderer Delikte unter anderem Andreas Baader und Ulrike Meinhof, gleichsam die Personifizierung des Terrorismus in der Bundesrepublik. Der Stammheim-Prozess gilt als einer der längsten und aufwändigsten Strafprozesse in der bundesdeutschen Geschichte. Er endete erst am 28. April 1977, als die Angeklagten zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt wurden. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich Ulrike Meinhof bereits das Leben genommen – aber der Deutsche Herbst von 1977 stand noch bevor. In den Vierteljahrsheften für Zeitgeschichte und anderen Publikationen des Instituts für Zeitgeschichte war der Linksterrorismus wiederholt ein wichtiges Thema. Eine Auswahl einschlägiger Titel finden Sie hier: 

Robert Wolff, Blinde Flecken, Erzählungen, Mythen. Neue Perspektiven auf die Flugzeugentführung nach Entebbe 1976, in: VfZ 17 (2023), S. 525–555.

Tim Geiger, Die „Landshut“ in Mogadischu. Das außenpolitische Krisenmanagement der Bundesregierung angesichts der terroristischen Herausforderung 1977, in: VfZ 57 (2009), S. 413–456.

Johannes Hürter, Anti-Terrorismus-Politik. Ein deutsch-italienischer Vergleich 1969–1982, in: VfZ 57 (2009), S. 329–348.

Johannes Hürter/Gian Enrico Rusconi (Hrsg.), Die bleiernen Jahre. Staat und Terrorismus in der Bundesrepublik Deutschland und in Italien 1969–1982, München 2010 (Zeitgeschichte im Gespräch, Band 9).

Sabine Bergstermann, Stammheim. Eine moderne Haftanstalt als Ort der Auseinandersetzung zwischen Staat und RAF, Berlin/Boston 2016 (Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte, Band 112). 



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